Versicherung

Der Elternverein (auch Kindergärten), alle seine Funktionäre/innen und Mitarbeiter sowie alle im Auftrag des Elternvereines ohne Bezahlung tätigen Mitarbeiter/innen (ehrenamtliche Helfer) für alle statutenmäßigen Tätigkeiten des Elternvereines, auch im Rahmen schulbezogener Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule, soweit der Elternverein bzw. dessen Funktionäre/innen selbstständig und eigenverantwortlich bei dessen Veranstaltung tätig sind.

Wo ist der Landesverband versichert?

Bei der Generali Versicherungs AG, Quellenstrasse 1, 6900 Bregenz unter der Polizzen Nr. 000-15405300 HP

Was ist versichert?
  • Das Vermögen des Versicherungsnehmers durch Bezahlung gerechtfertigter und die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche Dritter mit einer Versicherungssumme von € 1.125.000.- für Personen und Sachschäden.
  • Innehabung oder Verwendung von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Geräten für die statutengemäßen Zwecke des Versicherungsnehmers
  • Durchführung von Vereinsveranstaltungen durch den Versicherungsnehmer, und zwar unabhängig vom Ort der Veranstaltung.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung erstreckt sich die Versicherung auch auf  Schadenersatzverpflichtungen aus der
  • Innehabung oder Verwendung von Zuschauertribünen und -anlagen; Bob- und Rodelbahnen, Sprungschanzen, Schipisten und Loipen;
  • Haltung oder Verwendung von Tieren; Wasserfahrzeugen.
  • Durchführung von Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben.
  • sowie die Verwendung von Schipisten und Loipen im Rahmen von Schitagen und Schikursen, welche vom Verein organisiert werden
  • Schadenersatzverpflichtungen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht während der Beförderung in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder Reisebus sowie beim Aus- und Einsteigen
  • mitversichert gelten auch Aktionen bei denen Kindergartenkinder, auch als Nichtmitglieder teilnehmen (z.B. Werbeaktionen für künftige Mitgliedschaft)
  • incl. Schadenersatzverpflichtungen zwischen Vereinsmitglieder, ausgenommen zwischen Angehörigen im Sinne der AHVB, Art. 7, Pkt. 6.2
  • Versicherungsschutz besteht auch für die Ausübung der statutengemäßen  Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereines ohne Auftrag des Vereines.
  • NEU: Bewirtungsrisiko
  • NEU: Deckung besteht auch für die Organisation und Durchführung von Kinderfaschingsumzügen
  • Mietsachschäden: Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an für Vereinszwecke gemieteten, geleasten oder auch unentgeltlich geliehenen Gebäuden oder Räumen gem. Kl. 81GB4261,
Achtung
  • Selbstbehalt 10% min.  € 360,–
  • Nicht mitversichert sind Mietsachschäden an beweglichen Sachen sowie Vandalismus und Diebstahl!
An wen sind Schadenfälle zu melden?

Landeselternbüro
Geschäftsstelle
Steinebach 18, 6850 Dornbirn
office@levv.at
05572/206767